Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Stahlbetonfertiggarage?
In der Regel ist für die Aufstellung einer Garage eine Baugenehmigung erforderlich.
In einigen Bundesländern kann unter gewissen Umständen von der „klassischen Bauantragsstellung“ abgewichen und ein „vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“ durchgeführt werden. In Einzelfällen ist die Errichtung einer Garage auch baugenehmigungsfrei.
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich folgende Vorgehensweise: Fertigen Sie eine Kopie Ihres Flurkartenauszuges an und zeichnen Sie auf dieser Kopie Ihre gewünschte Garage maßstabgetreu ein. Laden Sie sich in unserem DownloadBereich eine Zeichnung Ihrer Garage herunter und drucken Sie diese aus. Mit diesen Zeichnungen gehen Sie zu Ihrem Bauamt und sprechen mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihr Bauvorhaben durch. Dieser Mitarbeiter wird Ihnen eine rechtssichere Auskunft darüber geben können, ob eine Bauantragsstellung durchgeführt werden muss, ein „vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“ infrage kommt oder die Aufstellung baugenehmigungsfrei ist.
Falls eine „klassische Bauantragsstellung“ notwendig ist, welche in der Regel durch eine „unterschriftsberechtigte Person“ durchgeführt werden muss, können wir Ihnen behilflich sein, indem wir ein Architekturbüro beauftragen und dort die Bauantragsstellung durchführen lassen.