Kann ich aus einer Fertiggarage auch einen Mehrzweckraum machen?
Garagen sind (nach der Legaldefinition nach MBO § 2, Absatz 7, Satz 2) Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.
Eine Garage ist eine besondere Form des Stellplatzes. Garagen sind keine Aufenthaltsräume. Garagen sind nach MBO 2002 § 52 den Sonderbauten gleichgestellt.
Der Gesetzgeber formuliert dazu klare Vorgaben in der Garagenverordnung:
- Notwendig ist ein Stellplatz oder eine Garage, wenn eine bauordnungsrechtliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen besteht. Notwendige Stellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn die Anlage nicht mehr dem ihr zugedachten Zweck dient. Die notwendigen Stellplätze bzw. Garagen müssen auch tatsächlich als Parkraum für den ruhenden Verkehr zur Verfügung stehen.
- Der Abstellraum einer Garage ist ein Nebenraum, der mit der Garage baulich und funktional verbunden ist. Die Verwendung des Abstellraums einer Garage darf nur im Sinne der Zweckbestimmung der Garage erfolgen.
- Grenzgaragen sind Garagen, auch in den Abstandsflächen, die aufgrund eines bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenprivilegs an den Grundstücksgrenzen angeordnet werden dürfen. Das Abstandsflächenprivileg setzt die Einhaltung bestimmter Abmessungen voraus. Anmerkung: Die Nutzung einer „Grenzgarage“ z. B. als gewerblicher Lagerraum, Werkstatt, Büro oder Kleintierstall ist i. d. R. nicht zulässig. Auf die nachträgliche Errichtung einer Dachterrasse auf einer „Grenzgarage“ stellt i. d. R. eine unzulässige Nutzungsänderung dar. Das Abstandsflächenprivileg für „Grenzgaragen“ entfällt dann.
- Stahlbetonfertiggaragen sind, wie andere Garagen, in erster Linie natürlich für die Unterstellung von Kraftfahrzeugen vorgesehen. Natürlich bieten wir Ihnen auch zusätzliche Anbauten als Lagerräume an. Allerdings sollte dies mit der Baubehörde im Vorfeld besprochen werden. Auch sind Stahlbeton-Raumzellen (Stahlbetongaragen oder Stahlbetongaragen-Anbauten) als Abstellräume oder Kellerersatzräume nutzbar. Allerdings sind dann auch entsprechend die Bauanträge zu formulieren. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Stahlbeton-Raumzellen, die als Kellerersatzräume genutzt werden, nicht frostsicher sind. Als Maßnahme gegen die Bodenversiegelung ist eine extensive Dachbegrünung möglich. Allerdings besteht u. U. die Möglichkeit, eine Grenzgarage mit Anbau unter Nutzung des Abstandsflächenprivileges für Garagen zu errichten.