Was sind Kleingaragen?
Kleingaragen sind Garagen mit einer Nutzfläche bis 100 m².
Anmerkung:
Nach der Muster-Garagenverordnung § 12 Absatz 3 können z. B. Kleingaragen mit Abstellräumen (Anbauten), die nicht mehr als 20 m² Grundfläche haben, durch Öffnungen verbunden sein.