Was versteht man unter typengeprüften Betonfertiggaragen?
Die statischen Nachweise der in Serie gefertigten ADM-Garagen sind i. d. R. typengeprüft durch die LGA Bayern (Außenstelle Bayreuth).
Die allgemein von dem Prüfamt für Baustatik geprüften Standsicherheitsnachweise sind in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und haben nach den Landesbauordnungen einen besonderen Status. Zusätzliche Erklärungen zu den Standsicherheitsnachweisen sind i. d. R. nicht vorgesehen, da diese bereits von einem Prüfamt für Standsicherheit allgemein geprüft sind (Typenprüfung). Dieses würde dem Sinn und Zweck der Vorschrift („MBO § 66, Absatz 4 lex specialis“) widersprechen.
Anmerkung:
Die bauaufsichtliche Prüfung der Standsicherheitsnachweise für prüfpflichtige bauliche Anlagen oder für Teile von baulichen Anlagen, die in gleicher Ausführung an mehreren Standorten errichtet oder verwendet werden (Typenprüfung), erfolgt durch ein Bautechnisches Prüfamt oder das Deutsche Institut für Bautechnik, soweit dieses Aufgaben als Bautechnisches Prüfamt nach den Bautechnischen Prüfungsverordnungen der Länder wahrnimmt. Eine „einfache Prüfung“ der Statik durch einen Prüfingenieur ist in den aufgezählten Fällen i. d. R. nicht zulässig.