Wie kann eine Fertiggarage noch verwendet werden, z.B. als Lagerraum?
Die Garagenverordnung schreibt die Nutzung einer Garage für die Unterstellung von Kraftfahrzeugen, etc. vor.
Natürlich bieten wir Ihnen auch zusätzliche Anbauten als Lagerräume an. Allerdings sollte dies mit der Baubehörde im Vorfeld besprochen werden. Auch sind Fertiggaragen durch ihre individuelle Ausgestaltung in Größe und Zugang als sogenannte „Kellerersatzräume“ nutzbar. Allerdings sind dann auch entsprechend die Bauanträge zu formulieren.