Quelle: Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFIV) vom 25.11.2003.
Anmerkung:
Stahlbeton-Raumzellen (Stahlbeton-Garagen oder Stahlbetongaragen-Anbauten nach EN 13978-1), die als Abstellraum bzw. Kellerersatzraum genutzt werden, sind i. d. R. nicht frostsicher.